Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Kosten für Kirchliche Feier der Kinder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für eine Firmungsfeier als unabweisbarer Bedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 21; SGB II § 23
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für eine Firmungsfeier als unabweisbarer Bedarf - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 20.09.2010 - S 13 AS 1089/10
- LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 - ).
In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht beseitigt werden können, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (BVerfG vom 12.05.2005 aaO, BVerfG vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 -).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74; vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236;… Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. RdNr 652).In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (…vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 - ).
- BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht beseitigt werden können, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (BVerfG vom 12.05.2005 aaO, BVerfG vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 -).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74; vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236;… Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. RdNr 652). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74; vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166/179 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236;… Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. RdNr 652). - BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2010 - L 11 AS 729/10
In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des ASt zu entscheiden (…vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 - ).
- BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der …
Der Begriff der "Unabweisbarkeit des Bedarfs" beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG, dass der Bedarf auch nicht durch alternative Handlungen abgewendet oder vermindert werden kann, wie etwa im Falle der notwendigen Reparatur eines Kfz durch Nutzung anderer Mittel zur Gewährleistung der Mobilität (BSG vom 1.6.2010 - B 4 AS 63/09 R; s in der Instanzrechtsprechung zur Verhütung durch andere Methoden als die der Sterilisation LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2010 - L 13 AS 4732/10 B; zur Zurücklegung des Weges zur Firmung anders als durch ein gemietetes Fahrzeug Bayerisches LSG vom 13.10.2010 - L 11 AS 729/10 B ER) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 9 AS 1035/10 Der Beschwerdeführer hat am 25. Juni 2010 gegen den am 26. Mai 2010 zugestellten Gerichtsbescheid Berufung eingelegt (L 11 AS 729/10).